Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Zustandekommen des Maklervertrages, Geltungsbereich

Für das Zustandekommen des Maklervertrages ist die Schriftform nicht erforderlich. Der Maklervertrag kann rechtswirksam auch dadurch zustande kommen, dass die Firma Oesterle Immobilien GmbH ein Kauf- oder Mietobjekt offeriert (z.B. Internet, Zeitung, Aushang), dabei als Makler zu er kennen ist, seinen Provisionsanspruch im Falle des Erfolges beziffert und ein Interessent sich an sie wendet um Leistungen von ihr abzurufen (z.B. Exposé ). In diesem Falle kommt der Maklervertrag mündlich und konkludent zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts­bedingungen zustande.

2. Weitergabeverbot

Sämtliche Maklerangebote sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Bei direkten Vertragsverhandlungen mit dem Verkäufer ist auf uns Bezug zu nehmen. Der Empfänger verpflichtet sich, unsere Angebote nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Bei Zuwiderhandlung verpflichtet er sich zu Schadensersatzansprüchen auf ein eventuell entgangenes Honorar.

3. Vorkenntnis

Wir gehen davon aus, dass dem Interessenten das vorliegende Angebot bislang unbekannt war, falls dieser nicht binnen Wochenfrist Vorkenntnisse schriftlich unter Angabe der Quelle nachweist. Maßgeblich zur Fristwahrung ist das Datum des Poststempels. Versäumt er diese Pflicht, so steht der Firma Oesterle Immobilien GmbH bei Zustandekommen eines Hauptvertrages der volle Provisionsanspruch zu.

4. Erfolgshonorar

Grundsätzlich sind die Maklertätigkeiten der Firma Oesterle Immobilien GmbH für den Auftraggeber kostenlos, d.h. es wird keine Dienstleistungs- oder Verwaltungsgebühr geltend gemacht, sondern ein reines Erfolgshonorar. Sollte der vom Auftraggeber gewünschte wirtschaftliche Erfolg mindestens mitursächlich auf Maklertätigkeiten der Firma Oesterle Immobilien GmbH zurückzuführen sein, entsteht Anspruch auf die Erfolgsprovision.

5. Maklerprovision

Bei rechtsgültigem Abschluss eines Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist das ortsübliche Nachweis- bzw. Vermittlungshonorar zu zahlen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, beträgt dieses bei Käufen von bebauten und unbebauten Grundstücken für den Verkäufer und Käufer je 3 % der Kaufsumme zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, bei Vermietungen für den Mieter 2 Monatsmieten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass auch der Verkäufer eine Provision zu zahlen hat.

Bei Vermietungen hat derjenige die Provision zu tragen, der die Leistungen der Firma Oesterle Immobilien GmbH bestellt hat. Wohnobjekte zur Miete sind seit in Kraft treten des Bestellerprinzips am 01.06.2015 für den Mieter provisionsfrei, sofern er der Firma Oesterle Immobilien GmbH nicht einen schriftlichen Suchauftrag erteilt hat und die Firma Oesterle Immobilien GmbH Objekte anbietet, die ihr nur im Rahmen dieses Suchauftrags bekannt geworden sind. Das Honorar ist fällig und zahlbar bei Beurkundung eines Kaufvertrages bzw. bei Abschluss eines Mietvertrages. Eine spätere Wandlung, Änderung oder Rücknahme des Vertrages beeinträchtigt die Provisionsleistungen nicht.

Die Firma Oesterle Immobilien GmbH hat das Recht auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Erfolgt der Vertragsabschluss ohne unsere Anwesenheit, so ist der Kunde verpflichtet der Firma Oesterle Immobilien GmbH Auskunft über Vertragspartner und Vertragskonditionen zu erteilen. Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Firma Oesterle Immobilien GmbH ein Alleinvermittlungsauftrag erteilt wird und dieser vom Auftraggeber vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig aufgelöst wird oder das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages vertragswidrig ohne Vermittlung der Firma Oesterle Immobilien GmbH oder durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Maklers zustande kommt.

6. Kaufpreis

Der Kaufpreis oder Teile hieraus ist ausschließlich auf das vom Verkäufer benannte Konto zu bezahlen.

7. Ersatzgeschäfte

Für den Provisionsanspruch ist unerheblich, ob der Vertrag genau in solcher Weise zustande kommt, wie ihn Auftraggeber und die Firma Oesterle Immobilien GmbH ursprünglich beabsichtigten. Die Honorarpflicht besteht auch, wenn ein anderes wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft zustande kommt. Maßgeblich ist, ob der Auftraggeber den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg einigermaßen erreicht. Unterschiede zwischen Angebots- und Abschlusspreis sind unerheblich.

8. Doppeltätigkeit

Der Firma Oesterle Immobilien GmbH ist Doppeltätigkeit gestattet, d.h. sie darf auch für den jeweils anderen Vertragsteil entgeltlich tätig werden, auch vermittelnd. Sie darf auch andere Makler einschalten, z.B. als Meta-Geschäft.

9. Rückfrageklausel

Schließt der Auftraggeber einen Vertrag mit einem vermeintlich eigenen oder von dritter Seite zugeführten Interessenten, wird er sich vorher bei der Firma Oesterle Immobilien GmbH erkundigen, ob diese dem Interessenten das Objekt zu früherer Zeit angeboten hatte. Diese Verpflichtung des Auftraggebers dient auch seinem eigenen Schutz vor eventuell mehrfacher Provisions-Inanspruchnahme.

10. Informationspflicht

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Firma Oesterle Immobilien GmbH unverzüglich von einem erfolgten Vertragsabschluss zu unterrichten und ihr die wesentlichen Vertragskonditionen (insbesondere Name des Käufers/Mieters/Pächters, Kaufpreis, Miete, Pacht) mitzuteilen. Die gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber der Meinung sein sollte, die Firma Oesterle Immobilien GmbH besitze im konkreten Fall keinen Provisionsanspruch.

11. Vollmacht des Verkäufers

Die Firma Oesterle Immobilien GmbH erhält Vollmacht zur Einsicht einschlägiger Register, wie Grundbuch, Bauakten, Baulastenverzeichnis, ist aber nicht zur Einsicht in diese Register verpflichtet.

12. Haftung, Haftungsbegrenzung

Unsere Angaben (z.B. Objektangaben wie Flächenangaben, Alter, Ausstattung, Baugenehmigungen, etc.) beziehen sich auf die uns vom anderen Vertragsteil erteilten Auskünfte und Informationen Dritter. Die Firma Oesterle Immobilien GmbH ist nicht verpflichtet, die Angaben auf ihre Vollständigkeit oder Richtigkeit zu überprüfen, eine Haftung ist daher diesbezüglich ausgeschlossen. Die versandten Exposés und sonstigen Unterlagen stellen lediglich eine unverbindliche Vorabinformation dar.

Die Haftung der Firma Oesterle Immobilien GmbH wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet. Für die Bonität der vermittelten Vertragspartei haftet die Firma Oesterle Immobilien GmbH nicht.

13. Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

14. Salvatorische Klausel

Die teilweise Unwirksamkeit einzelner, vertraglicher Bestimmungen wie auch von Teilen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Abreden nicht. Ein unwirksamer Teil ist dem wirtschaftlichen Zweck entsprechend zu ergänzen.

15. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist 88299 Leutkirch im Allgäu, soweit gesetzlich zulässig.

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