Immobilie vermieten

Unser Vermieter-Service

Oesterle Immobilien bietet mit dem Vermieter-Service ein umfangreiches Dienstleistungspaket für Vermieter an. Unser Ziel ist es, Ihnen einen solventen und passenden Mieter zu vermitteln.

Aufgrund gesetzlicher Änderungen in 2015 werden wir ausschließlich vom Vermieter bezahlt. 

Was hat sich geändert und was bedeutet das Bestellerprinzip?

Der Gesetzgeber hat die Vermietung von Immobilien neu geregelt. Seit dem 01.06.2015 gilt das sogenannte Bestellerprinzip, nachdem der Makler von demjenigen bezahlt wird, der ihn bestellt (beauftragt) hat. Das veränderte die bis dahin geltende Provisionspraxis grundlegend, denn bisher wurde die Provision i.d.R. vom Mieter bezahlt. Nach dem neuen Prinzip trägt diese Vermittlungsgebühr in praktisch allen Fällen der Vermieter.

Unser Vermieter-Service mit umfangreichen Leistungen

Wir arbeiten im Auftrag des Vermieters und bieten diesem umfangreiche Leistungen in jedem Schritt der Vermietung – auch nach Abschluss des Mietvertrags und nach Übergabe, wie z.B. mit unserer 1-Jahres-Vermietungs-Flat, unserer Mietausfallgarantie oder der Erstellung der ersten Nebenkostenabrechung.  Überzeugen Sie sich selbst:

Tel. +49 (0) 711 / 220 594 47
stuttgart@oesterle-immobilien.de
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Bellevue best property agent 2022

Bereits das 6. Jahr in Folge wurde Oesterle Immobilien von Europas größtem Immobilienmagazin als „BELLEVUE BEST PROPERTY AGENT 2022“ ausgezeichnet und gehört somit zu den besten Immobilienunternehmen Deutschlands.

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Neues Gesetz zur Maklerprovision ab 12/2020

Ab 23.12.2020 tritt ein neues Gesetz in Kraft, das die Verteilung der Maklerprovision beim Immobilienkauf neu regelt.

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Oesterle Immobilien Stuttgart

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