Immobiliengeschäfte künftig digital abwickeln
In anderen europäischen Ländern wie Dänemark oder Estland können
viele behördliche Angelegenheiten bequem vom Sofa aus digital erledigt
werden. In Deutschland sind wir davon noch meilenweit entfernt,
aber es geht voran – zum Beispiel beim Notar.
Die Bundesregierung hat das Gesetz zur Einführung der elektronischen Präsenzbeurkundung
beschlossen. Urkunden können somit in Zukunft originär
elektronisch im Notariat erstellt werden. Bislang war die öffentliche Beurkundung
in weiten Teilen papiergebunden.
Nur punktuell sah das geltende Beurkundungsgesetz die elektronische Errichtung
von Dokumenten vor. Seit 2022 werden notarielle Urkunden bereits
im elektronischen Urkundenarchiv verwahrt, wofür die Papierurkunden nach
der Errichtung eingescannt werden. Auch die elektronische Aktenführung im
Notariat wird perspektivisch die Papierakte vollständig ablösen.
Ab dem Jahr 2026 ist die elektronische Akte bei den Gerichten verpflichtend.
Der Regierungsentwurf greift diese Entwicklung auf und schafft die
rechtlichen Grundlagen dafür, dass Notarinnen und Notare sowie andere
Urkundsstellen (z. B. Nachlassgerichte) künftig originär elektronische Urkunden
im Präsenzverfahren errichten können.
Anfang Juli 2025 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung des
Vollzugs von Immobilienverträgen veröffentlicht. Damit wurde ein weiterer
Meilenstein im Rahmen des Digitalisierungsprojekts eNoVA (Elektronischer
Notar-Verwaltungs-Austausch) erreicht.
Immobiliengeschäfte können künftig digital statt postalisch abgewickelt
werden. Bislang erfolgte die Kommunikation zwischen Notarbüros, Gerichten
und Behörden nach der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags
überwiegend auf dem Postweg. Künftig soll der Austausch digital erfolgen –
schneller, effizienter und bei gleichbleibend hoher Sicherheit.
„Durch die Umsetzung von eNoVA können millionenfache Postsendungen
sowie mehrfache Datenerhebungen und Scanprozesse vermieden werden“,
sagt Dr. Markus Sikora, Präsident der Bundesnotarkammer.